Non sequitur
Es folgt nicht…
Basiswissen
Non sequitur (lat. für „es folgt nicht“) ist ein Fehlschluss innerhalb der Argumentation eines Beweises, der darauf basiert, dass die geschlussfolgerte These nicht aus den zugrundeliegenden Prämissen abgeleitet werden kann. Es handelt sich um ein non sequitur, wenn bei dem versuchten Beweis der These Argumente aufgestellt werden, die zwar wahr sind, aber keinen zureichenden Grund für die Wahrheit der These bieten.
Beispiel 1) für ein non sequitur
- Prämisse 1: Wenn ich in Brüssel bin, bin ich in Belgien [ist immer wahr] ↗
- Prämisse 2: Im Moment bin ich aber nicht in Brüssel [wird als wahr angenommen] ↗
- Schlussfolgerung: Deshalb bin ich auch nicht in Belgien [muss nicht richtig sein] ↗
Non sequitur: Auch wenn beide Prämissen zutreffen, muss die Schlussfolgerung nicht richtig sein, weil man sich ja an einem anderen Ort in Belgien befinden kann, etwa in Ypern, Ostende, Antwerpen, Brügge oder Lüttich ↗
Beispiel 2) für ein non sequitur
- Prämisse: Die Lehren über eine kugelähnliche Erde sind falsch Kugelerde ↗
- Schlussfolgerung: Dann stimmt die christliche Kosmologie einer Flacherde ↗
Non sequitur: Aus der Falschheit einer Theorie folgt nicht zwingend, dass eine andere (von vielen weiteren möglichen) richtig sein muss. Aber genau diesen Fehlschluss machte der Engländer Samuel Rowbotham mit seiner Theorie einer Flacherde (Rowbotham) ↗
Wo liegt der Gedankenfehler?
Hier wurde eine Umkehrschluss gebildet, ohne dass dieser zwingend gültig sein muss. Die Aussage, dass man im Moment nicht in der Stadt Brüssel ist, ist nicht hinreichend dafür, dass man dann auch nicht im Land Belgien ist. Diese Folgerung ist ein Beispiel für nicht hinreichende Bedingungen ↗
Das non sequitur als Fehlschluss
Als Fehlschluss bezeichnet man die Ableitung einer Aussage, aus anderen Aussagen, wobei die abgeleitete Aussage aber nicht zwingend korrekt sein muss. Das non sequitur ist eine Möglichkeit, wie man zu einem falschen oder zumindest nicht zuverlässig richtigen Schluss kommt. Siehe mehr zur allgemeinen Bedeutung im Artikel zum Fehlschluss ↗