Präskriptiv
Vorschreibend
Basiswissen
Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) muss der Ausstoß von Treibhausgasen es Verkehrs bis zum Jahr 2030 auf 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent sinken – im Vergleich zum Jahr 2019 ist dies fast eine Halbierung (-48 %)[2]. Diese Aussage ist präskriptiv, sie schreibt etwas vor, das eingehalten werden soll. Das ist hier kurz mit einem Zahlenbeispiel zur Verkehrswende in Deutschland vorgestellt.
Die Soll-Vorgaben für die Jahre 2020 bis 2030 (präskriptiv)
Laut Bundes-Klimaschutzgesetz soll der Verkehrssektor in Deutschland die jährlich ausgestoßenen Abgase ständig vermindern[2]. Diese Vorschrift ist präskriptiv. In dem Gesetz sind die pro Jahr erlaubten Abgasmengen detailliert festgelegt:
- 2020: 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2021: 145 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2022: 139 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2023: 134 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2024: 128 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2025: 123 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2026: 117 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2027: 112 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2028: 105 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2029: 96 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
- 2030: 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
Wurden die Vorgaben eingehalten (evaluativ)?
Nein, zumindest nicht für das Jahr 2022. Hier lag der tatsächlich erzeugte Ausstoß des Verkehrsbereiches bei 150 Millionen Tonnen. Das ist rund 11 Millionen über der Vorgabe. Eine solche Aussage, die den tatsächlichen Ist-Zustand an den Soll-Vorgaben misst, nennt man evaluativ ↗
Fußnoten
- [1] Metzeler Philosophie Lexikon. Herausgegeben von Peter Prechtl und Franz-Peter Burkard. 2. überarbeitete Auflage. Stuttgart, Weimar, 1999. ISBN: 3-476-01679-X. Dort der Artikel: Normativ. Seite 406.
- [2] Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), Anlage 2 zum §4.