Werbung
Konsum
Basisissen
Als Werbung, Reklame[9], früher auch Propaganda[8] bezeichnet man heute Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen zum Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung. Werbung ist derjenige Teil des Marketing, der psychologische Manipulationen von Menschen nutzt, um sie zu mehr Konsum zu bewegen. Der Begriff, und wohl zum Teil auch manche zwielichtige Praktiken gehen zurück auf die Werbung von Soldaten[4][5]. Siehe auch Konsumgesellschaft ↗
Fußnoten
- [1] Nathalie Klüver: Werbesprache als Spiegel der Gesellschaft. Anzeigentexte und Werbung im Laufe der Jahrzehnte. Diplomica, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8366-6928-3.
- [2] Bob Jones: True Facts. Penugin Books. 2003. Ein satirisches Buch über eine zügellos primitivierte Sprache.
- [3] Vance Packard: The Hidden Persuaders. 1957. Siehe auch Die geheimen Verführer ↗
- [4] 1857, rein militärisch: "Werbung, die Aufnahme von Soldaten in den Heeresverband, welche freiwillig gegen ein Handgeld, Sold, manchmal auch gegen Pension nach vollendeter Dienstzeit, Entschädigung für Wunden etc. in den Kriegsdienst treten. Das Werbesystem haben England und die nordamerikan. Freistaaten, nur theilweise der Kirchenstaat u. Neapel beibehalten." In: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 698. Online: http://www.zeno.org/nid/20003565858
- [5] 1865, ein Lexikon stellt die Praxis der Werbung teils jenseits der Legalität dar. Über die miliärischen Werbetreiber heißt es: "Diese Personen insgesammt wurden Werber u. ihre Station Werbebureaux (Werbedepot) genannt. Jedes derselben hatte eine eigne Werbekasse, aus welcher die, bei der W. vorkommenden geheimen Ausgaben, die Werbegelder etc. bestritten wurden. Jedem Werbecommando war eine besondere Stadt (Werbeplatz), welcher die Werbefreien Orte, bes. mit der Werbefreiheit privilegirten Städte, entgegengesetzt waren, angewiesen, von wo aus sie ihre Manipulationen begannen. Ging es redlich zu, so erfolgte eine förmliche Capitulation, d.h. ein eigner Vertrag, in welchem Handgeld u. Dienstzeit streng bestimmt wurde u. welcher dann von dem Capitulanten richtig gehalten werden mußte; sehr oft wurde aber kein solcher geschlossen, od. nicht gehalten. Diese Werbeplätze lagen meist im eignen Gebiete, sehr oft hatten aber auch die größeren Staaten sich bei kleineren die Gestattung. der W. in ihrem Gebiete ausgewirkt u. zahlten dafür eine Summe an den Landesherrn, od. maskirten dies durch Ernennung desselben zum General, Ertheilung eines Regiments u. jährlicher Zahlung der dem Inhaber bestimmten Gage. Auf solchen Werbeplätzen wandten nun die Werbeoffiziere die unerlaubtesten Mittel u. gröbsten Täuschungen, ja oft den verbrecherischsten Betrug an, um Unerfahrene in ihre Netze zu locken. Jetzt findet W. dieser Art nirgends mehr statt. Die unerlaubte W. kann nur dann als Menschenraub (außerdem als Verrätherei, od. feindselige Handlung gegen den Staat) angesehen werden, wenn der Geworbene wider seinen Willen durch List od. Gewalt gegen die Gesetze zum Kriegsdienste gezwungen wird. Das Recht der W. ist unter dem Wehr- u. Waffenrecht begriffen." In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 99-100. Online: http://www.zeno.org/nid/20011276568
- [6] 1905, Werbung ist noch immer rein militärisch: "Werbung (Anwerbung), Heeresergänzung durch freiwillig gegen Handgeld eintretende Rekruten im Gegensatz zu Konskription und Kanton system, die auf dem Grundsatz der gesetzlichen Verpflichtung zum Dienst beruhen, wie auch die allgemeine Wehrpflicht. Schon im Altertum verwendet, blühte die W. am meisten im Mittelalter (Schweizer, Landsknechte); das vom Großen Kurfürsten geworbene Heer wurde, durch das Kantonsystem weiter ausgebaut, das vornehmste Werkzeug zur Vergrößerung der preußischen Monarchie. Das Werbesystem hielt sich im allgemeinen bis zum 19. Jahrh. Die W. geschah durch Werbeoffiziere, die, mit Werbepatenten und Werbegeldern ausgestattet, an bestimmten Werbeplätzen ihrem Geschäft nachgingen. Heute gibt es W. nur noch für Fremdentruppen, so in Frankreich für die Fremdenlegion, in Holland für Niederländisch-Ostindien (ein Werbedepot nimmt die neuen Rekruten zur Ausbildung auf). Grundlage des ganzen Wehrwesens ist die W. nur noch in Nordamerika und England, wo aber nur Inländer angeworben werden. Sonst ist heute Anwerben für fremden Militärdienst ohne Erlaubnis der Regierung ein strafbares Vergehen gegen die Militärhoheit. W. für eine feindliche Macht im Krieg ist nach § 90 des Reichsstrafgesetzbuches als Landesverrat mit lebenslänglichem Zuchthaus bedroht." In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 533. Online: http://www.zeno.org/nid/20007687818
- [7] 1911, nur noch in England aktiv: "Werbung, Ersatz des Heers durch Beschaffung von Freiwilligen mittels eines Handgeldes; das Werbesystem besteht in Europa als Regel noch in England." In: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 971. Online: http://www.zeno.org/nid/20001677616
- [8] 1908, Reklame als Werbung im heutigen Sinn: "Reklāme (franz.), empfehlende Anzeige (Anpreisung), bei der im Unterschied von der einfachen Annonce (s. d.) die Anwendung mehr oder weniger schlau berechneter Mittel zur Erweckung des öffentlichen Interesses wesentlich ist. Trotz der Ausschreitungen des Reklamewesens und des Vorschubs, den es dem Schwindel leistet, ist es ein bedeutsames Kulturmoment unsrer Zeit, eine Macht, die sowohl segensreich als auch verhängnisvoll auf den modernen Handel und Verkehr einwirkt und nicht bloß für geschäftliche, sondern auch für politische und geistige Interessen ausgenutzt wird. Bei geschäftlichen Interessen unterscheidet man Straßen- und Zeitungsreklame. Die Straßenreklame bedient sich der Anschläge an Straßenecken, besondern Säulen, auffällig gelegenen Wänden und der Firmenschilder. Ferner dienen Ausrufer, Plakatträger, effektvolle Schaustücke in Ladenfenstern oder auf Gestellen, die durch die Straßen gefahren werden, Reklamewagen, ganze Auszüge mit Wagen und Reitern, glänzende Gasbeleuchtung, Transparente u. a. ihren Zwecken. Die Zeitungsreklame herrscht im Annoncenteil der Zeitungen, findet aber nicht selten auch unter allerlei versteckten Formen Eingang in den redaktionellen Teil. Die Form der Zeitungsreklame ist nach den Gegenständen, für die sie wirkt, dem Publikum, an das sie sich wendet, dem Lande, in dem sie erscheint, äußerst verschieden. Im allgemeinen gilt. daß die Amerikaner, Engländer, Franzosen und Italiener in ihr mehr Übertreibung und Zudringlichkeit vertragen als die Deutschen. Neuerdings wird für das Reklamewesen vornehmern Stils von großen Handelshäusern etc. gern die Bezeichnung »Propaganda« gebraucht. Vgl. auch Intelligenzblätter. R. nennt man auch jeden Versuch, durch erlaubte oder unerlaubte Mittel das öffentliche Interesse auf sich zu lenken, was besonders von Schauspielern, Sängern und andern Künstlern, aber auch von Politikern etc. geübt wird (Reklameheld). Hauptsächlich gegen die Ausschreitungen der R. (schwindelhafte Annoncen etc.) richtet sich das Reichsgesetz vom 27. Mai 1896; s. Unlauterer Wettbewerb. Vgl. Wehle, Die R. (Wien 1880); Cronau, Buch der R. (2. Aufl., Leipz. 1889); Exner, Die moderne R. (Zittau 1892); Schäfer, Das Geheimnis der modernen R. (Leipz. 1895); Steinfeld, Die Grenzen der erlaubten R. (Hannov. 1896); Kellen, Lehrbuch der kaufmännischen Propaganda etc. (Leipz. 1899); Volger, Die Kunst der R. (das. 1901); Lemcke, Handbuch der R. (Berl. 1901); W. zur Westen, Reklamekunst (Bielef. 1903); Brunstein, Die R. im Lichte des Rechtes (Wien 1904)." In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 777-778. Online: http://www.zeno.org/nid/20007336330
- [9] 1911, Werbung übertreibt gerne: "Reklāme (frz.), empfehlende (oft bezahlte) Anzeige, bes. mit dem Nebenbegriff des Übertriebenen." In: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 513. Online: http://www.zeno.org/nid/20001490494