Vergleich
Begriffsklärung
Basiswissen
In der Mathematik ist ein Vergleich die Angabe eines Unterschiedes, Verhältnisses oder Anteils. In der Rechtssprechnung ist es eine einverehmliche Einigung von Parteien bevor ein Gericht ein Urteil fällen muss. Hier sind beide Bedeutungen kurz erklärt.
Mathematik
- Eine Aussage über die Unterschiedlichkeit oder Gleichheit von Zahlen:
- Ein Vergleich von 4 und 3 wäre zum Beispiel: 4 ist eins größer als 3.
- Siehe dazu auch Vergleichen ↗
Rechtswesen
- Eine Einigung von Streitparteien vor Gericht vor einem Gerichtsurteil:
- Beispiel: Ein Kunde verklagt einen Händler wegen schadhafter Ware.
- Vor Gericht einigen sich beide auf die Hälfte des Kaufpreises.
- Das Gericht muss dann kein Urteil mehr fällen.