Malzeichen
Übersicht
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Basiswissen ·
Die wichtigsten ·
Der Punkt (.) als veraltete Version ·
Wann meinen die Malzeichen dasselbe? ·
Wann unterscheiden sich die Malzeichen? ·
Kann man auch Produktzeichen sagen? ·
Fußnoten
Basiswissen
× ∙ oder ∗: Kreuz, Punkt und Stern: für das Malrechnen gibt es viele verschieden Zeichen. Hier sind einige wichtige kurz vorgestellt.
Die wichtigsten
- Malpunkt ∙ ↗
- Malstern ∗ ↗
- Malkreuz × ↗
Der Punkt (.) als veraltete Version
In älteren Veröffentlichungen aus der Zeit um 1900 findet sich oft auch der Punkt (.) als Malzeichen, etwa in einer Formel wie ε=h.ν.[1] Diese Schreibweise ist heute völlig unüblich.
Wann meinen die Malzeichen dasselbe?
Solange man mit reellen oder komplexen Zahlen rechnet, ist es für das Recheneregnis unwichtig, welches der Malzeichen man verwendet. Das Ergebnis wird immer dasselbe sein: 3·4 gibt dasselbe Ergebnis wie 3∙4 oder 3x4. Das Ergebnis ist hier immer die Zahl 12.
Wann unterscheiden sich die Malzeichen?
Zum Beispiel in der Vektorrechnung: wenn a und b jeweils ein Vektor sind, dann meint a·b das sogenannte Skalarprodukt und axb meint das Kreuzprodukt, auch Vektorprodukt. Beim Skalarprodukt ist das Ergebnis eine Zahl, beim Kreuzprodukt allerdings wieder ein Vektor.
- a·b Skalarprodukt ↗
- axb Vektorprodukt ↗
Kann man auch Produktzeichen sagen?
Nein, das Produktzeichen ist in der Mathematik das große grieschische Pi: ∏. Das Produktzeichen meint nicht dasselbe wie das Malzeichen der Multiplikation. Das Produktzeichen steht für lange Malketten. Lies mehr zum Produtzeichen (∏) im Artikel Produktzeichen ↗
Fußnoten
- [1] Max Planck nutzte im Jahr 1901 den Punkt (.) als Malzeichen. Er schrieb, dass das "Energieelement ε proportional der Schwingungszahl ν sein muss, also: ε=ε.ν". Das ε ist das kleine griechische Epsilon, das ν das kleine griechische Ny. Und der Punkt in der Formel steht für das Multiplikationszeichen, wie es zu der Zeit damals üblich war. In: Max Planck: Über das Gesetz der Energieverteilung im Normalspektrum. Annalen der Physik, Bd. 4, 1901, S. 553–563. Dort im § 10.