A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z 9 Ω
Das Banner der Rhetos-Website: zwei griechische Denker betrachten ein physikalisches Universum um sie herum.

Einkommenssteuer (Berechnung)

Quadratisch und linear

© 2016 - 2025




Basiswissen


Rechenformeln zur Berechnung der Einkommenssteuers (EKS) für das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2021: bei der Berechnung der Einkommenssteuer werden sowohl lineare Funktionen als auch quadratische Funktionen benutzt. Das ist hier näher erklärt.



Bildbeschreibung und Urheberrecht
Der absolute Geldbetrag der Einkommenssteuer wächst von niedrigen zu mittleren Einkommen erst steil, dann immer flacher bis er letzendlich linear zum Einkommen ist. © Sabine Heim ☛


Hintergrundwissen


Die Einkommenssteuer wird gestaffelt jeweils in Euro für ein zu versteuerndes Einkommen (einer Einzelperson) nach festen Formeln berechnet. Die Formeln sind je nach Jahr etwas unterschiedlich. Ein Grundgedanke ist dass Personen mit höherem Einkommen auch anteilig mehr Steuern zahlen als Personen mit weniger Einkommen. Es folgen beispielhafte Angaben für das Jahr 2021.

Bis 9.744 €


  • Bis 9.744 € gilt: EKS = 0 €
  • Man spricht vom Grundfreibetrag.
  • 9.744 ist dasselbe wie 9744.

Von 9.745 € bis 14.753 €


  • Von 9.745 € bis 14.753 € gilt: EKS = (995,21 ∙ y + 1.400) ∙ y
  • Das y ist ein Faktor. Er ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils.
  • Zur Berechnung wird der Betrag des zu versteuernden Einkommens auf einen vollen €-Betrag abgerundeten.
  • Anschließend wird er durch 10.000 geteilt.
  • Konkret: y = (zu versteuerndes Einkommen - 9.744) : 10000
  • Die Berechnungsformel ist eine quadratische Funktion

Von 14.754 € bis 57.918 €


  • Von 14.754 € bis 57.918 € gilt: EKS = (208,85 ∙ z + 2.397) ∙ z + 950,96
  • Das z ist ein Faktor. Zur Berechnung wird der Teil des Einkommens berechnet ...
  • den das zu versteuernde Einkommen von 14.753 € übersteigt.
  • Dieser berechnete Betrag wird auf einen vollen €-Betrag abgerundet und durch 10.000 geteilt.
  • Konkret: z = (zu versteuerndes Einkommen - 14.753) : 10000

Von 57.919 € bis 274.612 €


  • Von 57.919 € bis 274.612 € gilt: EKS = 0,42 ∙ x – 9.136,63
  • Das x ist hier das zu versteuende Einkommen, dass vor der Berechnung ...
  • der EKS auf einen vollen €-Betrag abgerundet wird.
  • Den Steuersatz von 42 % nennt man auch den Spitzensteuersatz.

Von 274.613 € aufwärts


  • Für 274.613 € und mehr gilt: EKS = 0,45 ∙ x – 17.374,99
  • Das x ist hier das zu versteuende Einkommen, dass vor der Berechung der EKS auf einen vollen €-Betrag abgerundet wird.
  • Den Steuersatz von 45 % nennt man auch Reichensteuer.

Für Verheiratete Personen


Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer (EKS) veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer das Doppelte des Steuerbetrags. Diesen Steuerbetrag zahlen jeweils beide Ehepartner zur Hälfte (Splitting‐Verfahren).

Was ist eine abschnittsweise definierte Funktion?


Nach welcher Formel man die Einkommensteuer einer Person berechnet hängt ab von der Höhe des Einkommens. Man kann die vier oben beschriebenen Abschnitte oder Bereiche als vier aneinandergefügte Intervalle einer Funktion auffassen, so entsteht eine abschnittsweise definierte Funktion ↗