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Schwarzarbeit


Definition und typische Fälle


Definition


Schwarzarbeit ist die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung beziehungsweise Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder Handwerk ausgeübt wird.

Mitteilungspflicht


Ein Elektriker baut in einem kleinen Reihenhaus eine kleine Klimaanlage ein. Der Hausbesitzer bezahlt die Arbeit mit Bargeld und verlangt auch keine Rechnung. Es gibt als keine Unterlagen, die zeigen, dass der Elektriker die Klimanlage eingebaut hat. Der Elektriker trägt das eingenommene Geld auch nicht in seinen Unterlagen mit ein. Bei der späteren erstellten Steuererklärung taucht der Geldbetrag damit auch nicht auf. Er teilt die Einnahmen also nicht der Steuerbehörde mit. Er verschweigt sie auch gegenüber der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Entsprechend zahlt er für die Einnahmen auch keine Steuern oder Sozialabgaben. Hätte der Hausbesitzer den Geldbetrag auf ein Bankkonto überwiesen, wäre der Kontoauszug ein Hinweis auf die Arbeit. Um das zu vermeiden, wird Schwarzarbeit meistens "unter der Hand" (bar und ohne Beleg) bezahlt.

Handwerksrolle


Wer ein Handwerk ausüben dar ist gesetzlich klar geregelt. Insbesondere muss man eine Eignung nachweisen und sich dazu in einem Register, der Handwerksrolle, eintragen lassen. Bietet der Elektriker seine Arbeiten an, ohne dass er den geforderten Eintrag besitzt, gilt seine Arbeit auch als Schwarzarbeit.