Kolloqium
Gespräch
Basiswissen
Als Kolloqium bezeichnet man ein meist wissenschaftliches Gespräch, aber ohne besondere Vorgabe einer Form. In verschiedenen Einzelfällen dienen Kolloquia auch dem Zweck einer Prüfung. Ein geregeltes Streitgespräch mit akademischen Anspruch hingegen heißt Disputation ↗
Fußnoten
- [1] 1907, noch stark auch kirchlich: "Kolloquĭum (lat.), überhaupt Gespräch, Unterredung, besonders zum Behuf der Prüfung von Männern, die bereits im Amte stehen, aber zu einem höhern Posten ausrücken wollen; auch (colloquium charitativum) namentlich seit der Reformation gebräuchlicher Name der Religionsgespräche (s. d.). Neuerdings ein Glaubensexamen, das in norddeutschen Landeskirchen mit Geistlichen, die von den Gemeinden gewählt sind, gehalten wird, oft mit dem Zweck oder Erfolg, ihnen wegen mangelnder Rechtgläubigkeit die Bestätigung der Wahl zu versagen." In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 271. Online: http://www.zeno.org/nid/20006915124
- [2] 1911, kirchlich: "Religionsgespräche (lat. colloquĭa), Disputationen zwischen Theologen verschiedener Konfessionen behufs einer Einigung; so das Marburger Kolloquium (1529) über die Abendmahlslehre zwischen Luther und Melanchthon, Zwingli und Ökolampadius; das Hagenauer und Wormser (1540), das Regensburger (1541, zwischen Melanchthon, Kardinal Contarini u.a.); das Leipziger 1631 und das R. zu Thorn 1645, wo Wladislaw IV. von Polen die kath. Kirche mit beiden evangelischen einigen wollte." In: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 514.http://www.zeno.org/nid/20001490974
- [3] Als "Sachliches Gespräch (zwischen Hochschullehrern und Studenten)" definiert das Digitale Wörterbuch der Deutschen Sprache das Kolloquium (abgerufen am 23. Oktober 2023). Online: https://www.dwds.de/wb/Kolloquium