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Universität


Hochschule mit Promotionsrecht


Definition


Universitäten sind Hochschulen mit Promotionsrecht, die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen. Eine Promotion ist ein Prüfungsverfahren an dessem Ende der Doktortitel steht.

Woher stammt das Wort?


Das heutige Wort Universität stammt vom lateinischen universitas magistrorum et scolarium, was so viel heißt wie „Gemeinschaft der Lehrer und Schüler“.

Was sind die ältesten Universitäten?