1: Gemeinfrei

Keine Urheberrechte

Geistige Güter (Immaterialgüter) nennt man gemeinfrei, wenn an ihnen keine berechtigen Schutzansprüche, vor alleim Urheberrechte bestehen. Gemeinfreie Dinge dürfen von jedermann für (fast) jeden beliebigen Zweck genutzt werden. Lies mehr unter => Gemeinfreiheit
2: Gemeinfreiheit

(Fast) Keine Schutzrechte

Als gemeinfrei gelten alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Gemeinfreie Güter können von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Gleichwohl können andere Rechte, wie etwa die an der eigenen Person, einer freien Verwendung entgegenstehen. Siehe auch unter => gemeinfreie Bilder
3: Gemeinlot

… eine Gerade oder Strecke, die senkrecht auf mehreren anderen Dingen steht => Lot
4: Gefrieren

Umgangssprache

Gefrieren oder auch einfrieren ist das bewusste und starke Abkühlen von Nahrungsmitteln um sie haltbar zu machen. Gefrieren ist damit eine Art zu konservieren. Geht eine Flüssigkeit in den festen Zustand über, spricht man von => erstarren
5: Gemeinfreie Bilder

Suchtipps

Bilder gelten als gemeinfrei, wenn an ihnen keine Urheber- oder sonstigen Rechte bezüglich eines geistigen Eigentums bestehen. Gemeinfreie Bilder dürfen von jeder Person für fast jeden Zweck verwendet werden. Ausgeschlossen sind jedoch zum Beispiel Verwendungen, die Persönlichkeitsrechte verletzen oder unter Straftatbestände wie Verleumdung oder Volksverhetzung fallen. Hier stehen einige Tipps, wo man gut gemeinfreie Bilder im Internet finden kann. => Ganzen Artikel lesen …
6: Gegenfarbe

… ein anderes Wort für => Komplementärfarbe
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