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1:
Kommissionsgeschäft
Jemand verkauft etwas über einen Dritten
Ein Kommissionsgeschäft ist ein Geschäft in drei Schritten: Der Händler übergibt seine Ware kostenlos an den Kommissionär. Der Kommissionär verkauft die Ware an Käufer und bekommt von diesen den Kaufpreis. Der Kommissionär bezahlt nach dem Verkauf den vereinbarten Preis an den Lieferanten. Nicht verkaufte Ware gibt er nach einer vereinbarten Zeit an den Händler zurück. Vorteil für den Kommissionär: Er muss kein Geld aufwenden, um die Ware zwischenzufinanzieren. Dadurch ist das Geschäft für den Kommissionär risikoarm.
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2:
Kommissionsverkauf
Verkauf über Drittperson
Ein Kommissionsverkauf ist ein Verkaufsgeschäft in drei Schritten: Der Händler übergibt seine Ware kostenlos an den Kommissionär. Der Kommissionär verkauft die Ware an Käufer und bekommt von diesen den Kaufpreis. Der Kommissionär bezahlt nach dem Verkauf den vereinbarten Preis an den Lieferanten. Nicht verkaufte Ware gibt er nach einer vereinbarten Zeit an den Händler zurück. Vorteil für den Kommissionär: Er muss kein Geld aufwenden, um die Ware zwischenzufinanzieren. Dadurch ist das Geschäft für den Kommissionär risikoarm.
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3:
Kommissionär
Verkauft etwas für einen anderen
Aus einer Erbschaft erhält man eine umfangreiche Briefmarkensammlung. Man beauftragt jemanden, diese Sammlung zu verkaufen. Diese Person ist der Kommissionär. Lies mehr unter
=> Kommissionsgeschäft
4:
Termingeschäft
Spekulation
Als Termin- oder Zeitgeschäfte bezeichnet man "alle Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, aber zu den am Tag des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen erfüllt werden." Zu den Bedingunge zählen vor allem die "Lieferungen" und "Zahlungen". Man unterscheidet dabei unbedingte oder fixe Geschäfte, bei denen ein Rücktritt der Geschäftspartner nicht möglich ist sowie bedingte Termingeschäft, bei denen ein Vertragspartner gegen Zahlung einer "Prämie (Reuegeld)" vom Geschäft zurücktreten kann. [1]
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