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Kommissionsgeschäft


Jemand verkauft etwas über einen Dritten


Basiswissen


Ein Kommissionsgeschäft ist ein Geschäft in drei Schritten: Der Händler übergibt seine Ware kostenlos an den Kommissionär. Der Kommissionär verkauft die Ware an Käufer und bekommt von diesen den Kaufpreis. Der Kommissionär bezahlt nach dem Verkauf den vereinbarten Preis an den Lieferanten. Nicht verkaufte Ware gibt er nach einer vereinbarten Zeit an den Händler zurück. Vorteil für den Kommissionär: Er muss kein Geld aufwenden, um die Ware zwischenzufinanzieren. Dadurch ist das Geschäft für den Kommissionär risikoarm.

Kommittent



Kommissionär



HGB