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Natürliche Person


Juristisch


Basiswissen


Ein Mensch ist eine natürliche Person, ein Schwimmverein nicht. Trotzdem können beide in einem Gerichtsprozess gegeneinander antreten. Das ist hier kurz erklärt.

Definition


Der Begriff spielt in der Rechts-, Verwaltungs- und Kaufmannssprache eine Rolle. Eine natürliche Person ist ein echter Mensch der im rechtlichen Sinne Rechten und Pflichten hat. Rechte sind zum Beispiel das Recht Verträge zu schließen, vor Gericht klagen zu dürfen, wählen zu dürfen oder ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Pflichten können zum Beispiel sein, Gebühren und Steuern zahlen zu müssen, zum Wehrdienst zu gehen oder im Notfall Erste Hilfe zu leisten.

Abgrenzung


Auch Unternehmen, Behörden, Vereine oder Gesellschaften können Rechte und Pflichten haben wie eine natürlich Person. Wenn einer Gruppe von Personen rechtlich wie eine Person auftreten kann nennt man sie juristische Person ↗