R


Besitzer


Wer gerade über eine Sache bestimmt und das auch will


Basiswissen


Umgangssprachich meint man, dass der Besitzer und der Eigentümer einer Sache eigentlich die gleiche Person sein müssten. Das Recht, also Gerichte und Rechtsanwälte, unterscheiden das Eigentum vom Besitz.

Eigentümer und Mieter


Wem ein Haus wirklich gehört, der ist der Eigentümer. Ein Mieter wäre dann der Besitzer des Hauses. Genauso wäre ein Autovermietung die Eigentümerin des Autos, wer es aber gerade ausgeliehen hat und damit durch die Gegend fährt ist der Besitzer. Siehe auch Miete ↗

Sondefall Diebtahl


Juristisch, also vom Recht her gesehen, ist sogar ein Dieb der Besitzer seines Diebesgutes. Wenn ein Dieb eine Brieftasche geklaut hat, dann hat er ja gerade die Herrschaft über die Brieftasche und er will sie auch haben. Dem Recht kommt es nur auf diese zwei Aspekte an. Siehe auch Eigentümer ↗