Nominator (Logik)
Logik
Basiswissen
In der Logik ist eine Nominator der Name oder eine eindeutige Beschreibung von einem Gegenstand (auch des Denkens), dem man eine Eigenschaft, das Prädikat oder den Prädikator zuordnet[1]. Die so bezeichnete Sache ist dann zum Beispiel ein Ding oder ein http://www.zeno.org/nid/20007172982">Objekt ↗
Fußnoten
- [1] Metzeler Philosophie Lexikon. Herausgegeben von Peter Prechtl und Franz-Peter Burkard. 2. überarbeitete Auflage. Stuttgart, Weimar, 1999. ISBN: 3-476-01679-X. Dort auf Seite 404: "In einer elementaren Aussage, in der einem Gegenstand eine bestimmte Eigenschaft zugeordnet wird, kann der Gegenstand der Aussage durch einen Namen oder eine eindeutige Beschreibung ersetzt werden. In diesem Fall sagt man, der Gegenstand wird durch einen Nominator vertreten, die Eigenschaft durch einen Prädikator."
- [2] Nominator als lateinisches Wort: "nōminātor, ōris, m. (nomino), I) der Benenner, Bezeichner, libidinosae voluptati pudens nom., Augustin. de nupt. et concup. 2. §. 29: nom. feminae, Iulian. bei Augustin. op. imperf. c. sec. resp. Iul. 4, 4. – II) einer, der jmd. in Vorschlag bringt, nominatores magistratuum, Ulp. dig. 27, 8, 1 in." In: Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. Hannover 81918 (Nachdruck Darmstadt 1998), Band 2, Sp. 1183. Online: http://www.zeno.org/nid/20002518198