Bauseits
Vom Auftraggeber zu stellen
Basiswissen
Angenommen ein Hausbesitzer beauftragt einen Maurer zur Errichtung einer kleinen Gartenmauer. Im Angebot des Maurers steht dann: Strom und Wasser sind bauseits zu stellen. Das heißt: Der Auftraggeben - also der Hausbesitzer - muss für Strom und Wasser sorgen.