|
1: Gemeinfreie Bilder
Suchtipps
Bilder gelten als gemeinfrei, wenn an ihnen keine Urheber- oder sonstigen Rechte bezüglich eines geistigen Eigentums bestehen. Gemeinfreie Bilder dürfen von jeder Person für fast jeden Zweck verwendet werden. Ausgeschlossen sind jedoch zum Beispiel Verwendungen, die Persönlichkeitsrechte verletzen oder unter Straftatbestände wie Verleumdung oder Volksverhetzung fallen. Hier stehen einige Tipps, wo man gut gemeinfreie Bilder im Internet finden kann.
=> Ganzen Artikel lesen … |
|
|
2: Bilder
Begriffsklärung
In der Fotografie, Geometrie, bei Funktionen oder in der Optik: hier werden einige Arten von Bildern kurz vorgestellt.
=> Ganzen Artikel lesen … |
|
|
3: Gemeinfreiheit
(Fast) Keine Schutzrechte
Als gemeinfrei gelten alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Gemeinfreie Güter können von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Gleichwohl können andere Rechte, wie etwa die an der eigenen Person, einer freien Verwendung entgegenstehen. Siehe auch unter
=> gemeinfreie Bilder
|
|
|
4: Gemeinfrei
Keine Urheberrechte
Geistige Güter (Immaterialgüter) nennt man gemeinfrei, wenn an ihnen keine berechtigen Schutzansprüche, vor alleim Urheberrechte bestehen. Gemeinfreie Dinge dürfen von jedermann für (fast) jeden beliebigen Zweck genutzt werden. Lies mehr unter
=> Gemeinfreiheit
|
|
|
5: Gemeinsame Teiler
Beispiele
Die 12 und die 8 haben als gemeinsame Teiler die 1; 2; 3 und 4. Hier stehen weitere solche Beispiele. Zur Definition, siehe unter
=> gemeinsamer Teiler
|
|
|