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1:
Zinsverbot
Historisch
Zinsverbot ist das Verbot, Zinsen für verliehenes Geld zu verlangen: sowohl das Alte Testament als auch der Koran kennen ein Zinsverbot. Siehe auch
=> Zinsverbot in der Bibel
2:
Zinsperiode
… die Zeit, für die man Zinsen berechnet =>
unterjährige Zinsen berechnen
3:
Zinszeit
… die Zeit beim Sparen, für die man Zinsen bekommt, siehe unter =>
Laufzeit
4:
Angebot
Rechtlich bindende Willenserklärung, meist für ein Geschäft
Eine ältere Dame interessiert sich für eine Kreuzfahrt auf dem Nil. Sie schreibt ein Reisebüro an. Das Reisebüro schickt ihr dann ein Angebot: Die ganze Kreuzfahrt inklusive des Hin- und Rückfluges soll 1400 Euro kosten. Das Reiseunternehmen listet genau auf, was die Dame für das Geld bekommt. Rechtlich gesehen ist das Reiseunternehmen jetzt an das Angebot gebunden: Es erklärt seinen Willen, die Reise auch wirklich zu dem Preis zu verkaufen. Wenn die Dame zusagt, muss das Reisebüro das Geschäft machen.
=> Ganzen Artikel lesen …
5:
Zinsertrag
Geld
Wie viele Euros man beim Sparen an Zinsen bekommt: man legt 2000 Euro für ein Jahr auf die Bank. Die Bank zahlt dafür 3 % Zinsen, also 60 €. Die 60 € sind der Zinsertrag. Siehe auch
=> Zinsertrag berechnen
6:
Zinsverbot im Hochmittelalter
Geschichte
Seinen Ausgangspunkt nahm das schon altkirchliche Zinsverbot im Mittelalter mit dem Zweiten Laterankonzil von 1139, dem Decretum Gratiani, einem ausdrücklichen Zinsnahmeverbot durch Papst Innozenz III. von 1215 und dem Konzil von Vienne von 1311. Danach war es verboten, Zinsen auf verliehenes Geld zu verlangen. Auch Thomas von Aquin sprach sich philosophisch gegen den Zins aus.
=> Ganzen Artikel lesen …
7:
Zinsverbot in der Bibel
Zitat | Quellenangabe
Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht. Dem Fremden [einem Ausländer, der nur vorübergehend im Land weilt] magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der Herr, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. Siehe auch
=> Zinsverbot im Hochmittelalter
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