1: Kinderarbeit

Definitionen

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) definiert Kinderarbeit als Tätigkeiten von unter 18-Jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, Artikel 32). Laut UNICEF sind Kinderarbeit jene Arbeiten, für die Kinder zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder die Mädchen und Jungen vom Schulbesuch abhalten. Im Jahr 1839 war zum Beispiel in Preußen Kinderarbeit (Gesetz) weitgehend legal: Das Preußische Regulativ schränkte lediglich ein, die 9- bis 16-Jährigen länger als zehn Stunden täglich, sowie sonntags und nachts arbeiten zu lassen. Heute gälte so etwas als => Ausbeutung
2: Minderheit

Mathematisch

Eine Minderheit ist die kleinere von mehreren Anzahlen: Die Minderheit der Sonnen ist mit bloßem Auge sichtbar. Oder: bei der Abstimmung waren die Befürworter in der Minderheit. Das Gegenteil einer Minderheit ist eine => Mehrheit
3: Anhebearbeit

… W = mgh, heißt üblicherweise => Hubarbeit
4: Hebarbeit

… W = mgh, heißt üblicherweise => Hubarbeit
5: Kinder

Menschen bis etwas zum Alter von etwa 14 Jahren
6: keine Ableitung

… Stelle ohne eindeutige Steigung => Nicht differenzierbar
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