Anlagevermögen
Definition
Basiswissen
Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen: vorwiegend - aber nicht nur - Grundstücke, fest installierte Einrichtungen und größere mobile Geräte eines Unternehmens. Neben diesen materiellen gibt es aber auch noch immaterielle Anlagegegenstände. Diese sind hier kurz genannt.
Sachanlagen
◦ betriebliche Grundstücke
◦ grundstücksgleiche Rechte (bebaut oder unbebaut)
◦ technische Anlagen und Maschinen
◦ technische Anlagen
◦ Betriebs- und Geschäftsausstattung
◦ Fahrzeuge
◦ geleistete Anzahlungen
◦ Anlagen im Bau
Immaterielle Vermögensgegenstände
◦ selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
◦ organisationsinterne Daten
◦ entgeltlich erworbene Konzessionen, Lizenzen, Patente an solchen Rechten und Werten
◦ Geschäfts- oder Firmenwert;
Finanzanlagen
◦ Ausleihungen an verbundene Unternehmen
◦ Wertpapiere des Anlagevermögens
◦ Beteiligungen
Was ist das Gegenteil?
◦ Treibstoffe für Fahrzeuge, Arbeitskleidung, Büroartikel:
◦ Diese Dinge sind nur kurzfristig im Unternehmen gebunden.
◦ Siehe mehr unter => Umlaufvermögen