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Lastarm


Ein besonderer Hebelarm: von der Last erzeugt


Basiswissen


Definition: bei einem Hebel (einseitig und zweiseitig) unterscheidet man Kraft- und Lastarm. Als Last bezeichnet man einen Gegenstand der durch den Hebel abgestützt, bewegt oder gehalten werden soll. Die Entfernung dieses Gegenstandes zum Drehpunkt des Hebels ist der Lastarm.

Hinweise zur Definition


Ist der Hebelarm waagrecht (von links nach rechts) ausgerichtet und drückt oder zieht die Last direkt senkrecht nach unten, dann kann die Definition von oben direkt verwendet werden. Wirkt die Last aber schräg oder ist der Hebel nicht waagrecht ausgerichtet, dann gilt folgende Definition: der Lastarm ist der Abstand des Drehpunktes des Hebels zur Kraftlinie der Last. Das wird graphisch oder per Vektorrechnung bestimmt. Lies mehr dazu unter Hebelarm ↗