Konterbande
Seefahrt
Definition
Ware, die nur kontrolliert in ein Land eingeführt werden darf, im Krieg zum Beispiel Material, das direkt oder indirekt der Kriegsführung dient[1]. Wer die entsprechenden Regeln umgeht ist damit ein Schmuggler ↗
Fußnoten
[1] Heinz Neukirch: Piraten. Seeraub auf allen Meeren. Bertelsmann Lexikon Verlag. 1976. ISBN: 3-570-01667-6. Glossar am Ende des Buches.