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Geschoss (Wehrtechnik)


Kein Eigenatrieb, keine eigene Steuerung


Definition


Als Geschoss bezeichnet man feste Körper, die von einer Fernwaffe auf eine hohe Geschwindigkeit gebracht wird und dann ohne eigenen Antrieb und ohne eigene Steuerung auf einer ballistischen Kurve (Fallgesetze) fliegt. Nicht zu den Geschossen gehören damit zum Beispiel Marschflugkörper.