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Gemeinfreiheit


(Fast) Keine Schutzrechte


Basiswissen


Als gemeinfrei gelten alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Gemeinfreie Güter können von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Gleichwohl können andere Rechte, wie etwa die an der eigenen Person, einer freien Verwendung entgegenstehen. Siehe auch unter gemeinfreie Bilder ↗