R


Eigentum


Definition


Basiswissen


Als Eigentum bezeichnet man die rechtlich zugestande Herrschaft über eine Sache. Vom Eigentum zu unterscheiden ist der Besitz: das ist die tatsächliche Herrschaft, auch wenn sie nicht rechtlich zugestanden ist. Ein Fahrradieb ist Besitzer des geklauten Rad (tatsächliche Herrschaft), aber nicht der Eigentümer ↗