Bilanz
Eine Verrechnung von Plus- und Minuswerten, Aktiva oder Passiva
Basiswissen
In der ursprünglichen lateinischen Bedeutung ist eine Bilanz etwas aus zwei Schalen, nämlich eine Balkenwaage mit Schalen[1]. Im übertragenen Sinn steht Bilanz für eine Gegenüberstellung[2] oder eine gegenseitige Verrechnung von zwei Größen im Sinne eines Unterschiedes[4]. Dabei wirkt eine Größe vermindernd (z. B. Schulden) und die andere Größe erhöhend (z. B. Besitz). Bilanz bezeichnet sowohl den Rechenvorgang als auch das Ergebnis.
Bilanz eines Unternehmens
In einer Bilanz stellt ein Unternehmen seine wirtschaftlichen Ergebisse für ein bestimmtes Jahr dar. Wie eine Bilanz aufgebaut und was in ihr enthalten sein muss ist gesetzlich klar geregelt. Die Bilanz macht das Unternehmen für außenstehende Personen transparent. Sie enthält vor allem für Investoren und Aktieninhaber wertvolle Informationen. Unter anderem entscheidet die Bilanz mit darüber, welche Dividende eine Aktiengesellschaft ausschüttet und wie deren Kurs an der Börse ist.
Flächenbilanz von Graphen
In der Integralrechnung spricht man von einer Flächenbilanz. Man meint damit, dass die Fläche zwischen einem Funktionsgraphen und der x-Achse so berechnet werden, dass Flächen unter der x-Achse das Endergebnis reduzieren und Flächen oberhalb der x-Achse das Endergebnis erhöhen. Mehr dazu unter Flächenbilanz ↗
Fußnoten
- [1] "von lat. bilanx »zwei Waagschalen habend«" In: Brockhaus in Achtzehn Bänden. F. A. Brockhaus. Leipzig, Mannheim. 2002. ISBN für alle Achtzehn Bände gemeinsam: 3-7653-9320-7. Dort der Band 2, Seite 127. Siehe auch Brockhaus ↗
- [2] "abschließende Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben" In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Dort der Artikel Bilanz. Abgerufen am 20. Oktober 2023. Online: https://www.dwds.de/wb/Bilanz
- [3] 1834: "Bilanz, heißt in der kaufmännischen Kunstsprache so viel als Schlußrechnung, welche zur Vergleichung der Einnahmen und Ausgaben, Forderungen und Schulden angestellt wird." In: Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 65. http://www.zeno.org/nid/20001715992
- [4] 1837 Bilanz als Unterschied: "Bilanz heißen im kaufmännischen Sinne die jährlich oder auch zu jeder andern Zeit gemachten Auszüge aus den Hauptbüchern, um dadurch zu erfahren, ob das Vermögen der Handlung vermehrt oder vermindert worden ist. Es werden dabei Einnahme, Waarenvorräthe und außenstehende Foderungen oder Activa auf die eine Seite, Ausgaben, Verluste und zu bezahlende Schulden oder Passiva auf die andere Seite geschrieben und jede besonders zusammengerechnet. Die gefundenen Summen macht man einander gleich, indem der kleinern mit dem kaufmännischen Kunstausdrucke pro saldo, d.h. Behufs des Abschlusses oder der Ausgleichung, so viel hinzugeschrieben wird, als ihr fehlt, um ebenso groß wie die andere zu sein. Man nennt dies die Bilanz ziehen oder den Abschluß machen und aus dem Ergebnisse geht der Zustand des untersuchten Vermögens von selbst hervor; denn ist die Summe die größere, wo die Ausgaben stehen, so hat sich dasselbe vermindert, und so umgekehrt. Natürlich kann jeder Geschäftsmann und überhaupt jeder Vermögen Besitzende ebenso gut seine Bilanz ziehen, wie ein Kaufmann." In: Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 250. Online: http://www.zeno.org/nid/20000814822
- [5] 1854, Bilanz als Gewinn oder Verlust: "Bilanz (vom latein. bilanx, Wage, Gleichgewicht), nennt man im Handel und Geschäftsleben die periodisch angestellte Berechnung über Einnahmen und Ausgaben, Forderungen und Schulden, und die daraus hervorgehende Ermittelung des Gewinnes und Verlustes während einer bestimmten Periode. Diese Ermittelung geschieht gewöhnlich jährlich, als Haupt-B., während die Monats-B. bloß die Einträge der Summe prüft." In: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 536-537. Online: http://www.zeno.org/nid/20003235394
- [6] 1857, verschiedene kaufmännische Bedeutungen: "Bilanz (fr. Bilan, Balance), 1) eigentlich das Gleichgewicht, die Schwebe; 2) Ausgleichung eines Conto's, indem zwei einander gegenüberstehende Hauptsummen, die völlig mit einander übereinstimmen, sich ausgleichen (bilanziren); wo eine solche Übereinstimmung sich nicht vorfindet, wird die B. durch das Zuschreiben der Differenz, mit welcher die neue Rechnung beginnt (Vortrag), zu der geringeren Summe bewirkt; 3) der aus dem Hauptbuche gemachte Auszug der Creditoren u. Debitoren, aus welchem sich ergibt, ob Alles richtig übertragen ist u. wie Guthaben u. Schuld sich zu einer gewissen Zeit herausstellen, od. die zuverlässige Übersicht von dem Vermögenszustande eines Handelshauses (Haupt-B.); bes. 4) Schlußrechnung od. Abschluß der Bücher, indem erst durch eine solche der wahre Zustand des Vermögens einer Handlung aufgefunden u. festgestellt werden kann, s.u. Buchhaltung; 5) (Handels-B.), der Unterschied, welcher sich zwischen dem Betrage des Ausfuhr- u. Einfuhrhandels eines Landes ergibt. Nach den Ansichten der Anhänger des Mercantilsystems gilt es als eine günstige Handels- B., wenn der Werth der Ausfuhrartikel den der Einfuhrartikel übersteigt, u. um eine vortheilhafte Handels-B. zu erzielen, soll darnach die Ausfuhr auf jede Weise gefördert, die Einfuhr der meisten Producte aber, mit Ausnahme des Goldes u. Silbers, die nicht wieder ausgeführt werden sollten, gehindert werden; s.u. Staatswirthschaftssysteme." In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 772. Online: http://www.zeno.org/nid/20009529179
- [7] 1905, Bilanz als Differenz: "Bilanz (franz. balance oder bilan, ital. bilancia, Wage, Gleichgewicht, »die Schwebe«), ein das Verhältnis der Einnahmen (Aktiva) und Ausgaben (Passiva) darstellender Abschluß. Die B. stellt den Abschluß des Inventars, d. h. das Verzeichnis der sämtlichen Vermögensgegenstände des Kaufmanns, unter Angabe des Wertes derselben kurz zusammen, indem sie aus den Werten der Vermögensgegenstände das Aktivvermögen addiert und ihnen die Summe der Schuldenbeträge gegenüberstellt. Die Ermittelung des Resultats dieser Gegenüberstellung nennt man die B. ziehen. Die Differenz ergibt, ob Überschuß oder Defizit (Unterbilanz) vorhanden ist." Und so weiter mit kaufmännischen Details zum Thema. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 857-858. Online: http://www.zeno.org/nid/20006328660
- [8] 1911, rechtlich gefordert: "Bilánz (vom lat. bilanx, ital. bilancia, Gleichgewicht), Abschluß eines Kontos; bes. periodische Schlußrechnung der Geschäftsbücher zur Prüfung der Richtigkeit der Buchhaltung, meist monatlich einmal (daher Monats- oder Roh-B.), und zur Ermittlung des Geschäftsvermögens (Haupt-B.). Letztere ist nach deutschem Handelsgesetzbuch von jedem Kaufmann einmal jährlich anzufertigen. Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen, spricht man von Unter-B. – Vgl. Rehm (1903)." In: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 206. Online: http://www.zeno.org/nid/20000958840
- [9] 1912, mit Beispielen: "Bilanz (balance; bilan; bilancio) ist die summarische Zusammenstellung einerseits der Aktiv-, anderseits der Passivbestände einer geschäftlichen Unternehmung. Die Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva zeigt, ob erstere oder letztere größer sind. Überwiegen die Aktiva, so ist ein Überschuß (Gewinnsaldo) vorhanden; sind die Passiva größer, so schließt die Geschäftsperiode, die die B. umfaßt, mit einer Unterbilanz (Verlustsaldo) ab." Der Artikel geht dann mit Beispielen in Form von Tabellen sehr detailliert auf die Bilanz von Unternehmen ein. In: Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 371-377. Online: http://www.zeno.org/nid/2001140762X