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Betriebsnotwendiges Vermögen


Gesamtvermögen - nicht betriebsnotwendiges Vermögen


Basiswissen


Ein Unternehmen betreibt einen Binnenhafen. Das Unternehmen hält den Hafen funktionsbereit, betreibt Be- und Entladeeinrichtungen sowie Lager- und Speichermöglichkeiten für große Gütermengen. Für diesen Betrieb notwendig sind zum Beispiel kleine Baggerschiffe (Schlamm aus Hafenbecken abbaggern), Kräne, Silos oder auch Umkleideräume für Personal. Solche Dinge zählen zum betriebsnotwendigen Vermögen.

Nicht betriebsnotwendig wären zum Beispiel Eigentumswohnungen, die bloß als Wertanlage benutzt werden und nichts mit dem Hafenbetrieb zu tun haben.