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Bestechung


Bestechung begeht, wer …


Basiswissen


Definition: Bestechung begeht, wer einem Amtsträger (Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst usw.), einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr als Gegenleistung dafür, dass er eine Amtshandlung (mit der der Amtsträger seine Dienstpflichten verletzt) vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird, einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt.

Literaturtipp